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Guten Tag <Empfängername>!Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.Die Adresse lautet:https://www.zahlenschmiede.at/ Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Arbeitgeber
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Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.)
Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie
Bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung können 20% der Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Zusätzlich steht ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) zur Verfügung. Alternativ zum Bildungsfreibetrag gibt es eine Bildungsprämie i.H.v. 6%.
Lehrlingsförderungen
Für ab dem 27.6.08 abgeschlossene Lehrverhältnisse gelten verschiedne Lehrlingsförderungen, welche eine steuerfreie Basisförderung, den Blum-Bonus II für die Schaffung von Lehrstellen sowie eine Qualitätsförderung (z.B. bei erfolgreicher Absolvierung eines Praxistests) umfassen.
Bild: © Klaus Eppele - Fotolia