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Nachricht:
Guten Tag <Empfängername>!Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.Die Adresse lautet:https://www.zahlenschmiede.at/ Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:
Kurz-Info: Steuerliche Qualifikation der vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherung und Lohnnebenkosten
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Das Lohnsteuerprotokoll 2003 stellt hiezu folgendes klar:
:: Grundsatz Die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung stellen einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und sind der Steuerbemessungsgrundlage sowie der Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer hinzuzurechnen.
:: Nachzahlung auf Grund einer GPLA Die Abkürzung bedeutet: Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben.