Unternehmen die zwischen 16. März und 31. Oktober Lehrlinge aufnehmen, erhalten nach Eintragung des Vertrags bei der Lehrlingsstelle und nach dem Ende der gesetzlichen dreimonatigen Probezeit den Bonus in zwei Tranchen ausbezahlt. Der Antrag kann ab 1. Juli bei der jeweiligen Landeskammer gestellt werden. Das gilt auch rückwirkend für Lehrlinge, die seit März 2020 eingestellt wurden.
Quelle: https://www.bmdw.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Lehrlings-Paket--2.000-Euro-Lehrlings-Bonus-für-Unternehmen.html
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