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Guten Tag <Empfängername>!Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.Die Adresse lautet:https://www.zahlenschmiede.at/ Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:
Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf inländische KESt und Quellensteuer- Rückerstattung
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Die ausländische QSt von endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen kann durch die inländische Depotbank bis maximal 15% der Bruttodividende auf die inländische KESt angerechnet werden. Kommt es zu keiner Anrechnung durch die inländische Bank, weil die Kapitalerträge z.B. durch eine ausländische Bank zufließen, kann sie im Veranlagungsverfahren beantragt werden. Da durch die Begrenzung der Anrechnung der QSt auf die KESt in der Regel eine Mehrbelastung verbleibt, besteht auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen die Möglichkeit eine QSt-Rückerstattung im Quellenstaat zu beantragen. In der Praxis sieht das wie folgt aus:
Anrechnungsverfahren
:: Durch die Depotbank
Beispiel:
Auf die KESt von 25% werden 15% QSt angerechnet, sodass sich die KESt auf 10% reduziert.
:: Im Veranlagungsverfahren
Für den Steuerpflichtigen bestehen folgende Antragsalternativen:
Variante 1 Antrag auf Endbesteuerung zum Fixsatz von 25% Beispiel:
Erfassung in der Steuererklärung E 1: Bruttodividende je nach Einkunftsart: KZ 754,781,783,785 Anrechenbare QSt: KZ 757
Variante 2 Antrag auf Steuerveranlagung nach Tarif Die Anrechnung der QSt ist in diesem Fall mit der auf die QSt anteilig entfallende Einkommensteuer begrenzt. Fällt z.B. in Österreich keine Einkommensteuer an, kommt es auch zu keiner Anrechnung der QSt.
Voller Steuersatz In E1: Brutto-, Spar- und Wertpapierzinsen KZ 755, anrechenbare QSt KZ 758
Halber Steuersatz In E1: Bruttodividende KZ 756, anrechenbare QSt KZ 759
Rückerstattungsverfahren
Auf Grund von DBA kann über Antrag die im Quellenstaat einbehaltene QSt rückerstattet werden, wenn diese höher ist, als sie in Österreich angerechnet wurde. In den o.a. Beispielen also € 2.000,-. Damit ist die Gleichheit der Besteuerung von in- und ausländischen Kapitalerträgen hergestellt. Die o.a. Nettodividende von € 13.000,- erhöht sich nach Vergütung der QSt durch den Quellenstaat um € 2.000,- auf € 15.000,-, wie sie sich allein nach Abzug der KESt ergibt. Die hiefür erforderlichen Formulare sind bei der Drucksortenabteilung in Wien erhältlich unter: Tel. 01 71106-3643, Fax. 01 71106-3649 und zwar für die Länder: Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien. Das Formular für Deutschland ist im Internet abrufbar unter: www.bzst.bund.de Für die Ansässigkeitsbescheinigung ist das Formular ZS-A aufgelegt.
Für die Praxis
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