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[Stand Jänner 2024]
Sozialversicherung der selbstständig Erwerbstätigen (GSVG)
Sozialversicherung der freiberuflich selbständigen Erwerbstätigen (FSVG)
Krankenversicherung: Die Mindestbeitragsgrundlage in Höhe von € 518,44 gilt auch als fixe Beitragsgrundlage (keine Nachbemessung) für Kammermitglieder in der KV in den ersten beiden Kalenderjahren der Pflichtversicherung. Die Beiträge sind jeweils quartalsweise zu bezahlen. Das erste Quartal ist per Ende Februar fällig.
Dienstnehmer
Geringfügigkeitsgrenze bzw. Höchstbeitragsgrundlage:
Angestelle ASVG
Arbeiter ASVG
Freier Dienstnehmer ASVG
Angestellte, Arbeiter, freie Dienstnehmer unter der Geringfügigkeitsgrenze
* bei Überschreiten der eineinhalbfachen Geringfügigkeitsgrenze
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