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Guten Tag <Empfängername>!Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.Die Adresse lautet:https://www.zahlenschmiede.at/ Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:
Förderungen für KMU
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Für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) besteht mittlerweile eine Fülle von Möglichkeiten abseits des klassischen Bankkredites finanzielle Mittel zu lukrieren. Angesichts der Tatsache, dass 99% aller österreichischen Unternehmen KMU sind, welche ca. zwei Drittel der Arbeitnehmer beschäftigen, besteht von Seiten des österreichischen Staates ein großes Interesse an der Förderung von KMU. Auf europäischer Ebene gibt derzeit der „Small Business Act for Europe“ die politischen Leitlinien vor. Laut Angaben des WIFO gibt Österreich jährlich insgesamt rund 15,5 Milliarden € für Subventionen aus, das entspricht 5,5% des BIP. Ein Rechtsanspruch auf eine Subvention besteht in der Regel nicht.
Definition von KMU
Laut einer Empfehlung der EU-Kommission müssen folgende Merkmale gegeben sein:
EU-Förderungen
Hier gibt es verschiedene Arten von Subventionen, die entweder direkt von der EU oder indirekt über EU-Programme, die national bzw. regional verwaltet werden, beantragt werden können.
Beratung bietet vor allem das Enterprise Europe Network der Europäischen Kommission, insbesondere im Hinblick auf eine Internationalisierung von Unternehmen:
http://een.ec.europa.eu/
Nationale Förderungen nach dem KMU-Förderungsgesetz bzw. dem ERP-Fonds-Gesetz über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)
Die Zuständigkeit nach dem KMU-Förderungsgesetz liegt beim Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Vergabe erfolgt über die AWS und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT). Die AWS ist eine zu 100% im Eigentum der Republik Österreich stehende Spezialbank für Wirtschaftsförderungen. Darüber hinaus bietet sie Consultingleistungen an. In besonders gelagerten Einzelfällen kann sich der Bundesminister die unmittelbare Durchführung vorbehalten. Die Inanspruchnahme einer Förderung ist mit Auflagen und Bedingungen verknüpft. Die Förderungen können bestehen in:
Förderungen nach dem ERP-Fonds-Gesetz
Der ERP-Fonds beruht auf einem zwischen der Republik Österreich und den USA im Jahr 1961 unterzeichneten Abkommen betreffend die Verwaltung der Mittel des European Recovery Program (ERP). Vergeben werden mittel- und langfristige Investitionskredite. Der Zinssatz muss nicht dem Kapitalmarktzinssatz entsprechen. Für KMU bieten sich insbesondere an:
Zuständig für die Gewährung ist die AWS. Der Unternehmer muss den Förderungsantrag bei einem Kreditinstitut (einer ERP-Treuhandbank) stellen.
Eigenkapitalförderungen
In Österreich existiert bis dato kein Private-Equity-Gesetz. Anträge zur Förderung der Eigenkapitalausstattung bei einer Expansion können ebenfalls über die AWS gestellt werden. Diese übernimmt insbesondere Eigenkapitalgarantien. Daneben besteht ein Double-Equity-Garantiefonds der AWS.
Garantiegesetz:
Falls die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) Zahlungen zu leisten hat, die nicht aus den hierfür gewidmeten Mitteln gedeckt werden können, ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, die AWS schadlos zu halten.
Wichtige Informationen zu Förderungen finden Sie u.a. unter folgenden Links
Beratung zur Erlangung von Fördermitteln
Aufgrund der Fülle und Unübersichtlichkeit des bestehenden Angebotes von Fördermaßnahmen kann ein spezialisierter Berater nützliche Hilfestellungen bieten.
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