Bisher konnten steuerfreie Kilometergelder nur bei Verwendung eines eigenen KFZ oder eines eigenen Leasing-KFZ beansprucht werden. Neu laut Lohnsteuerrichtlinien ab 2002 Rz 372: Kilometergelder können auch für fremde KFZ entweder als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden oder stellen lohnsteuerfreie Leistungen des Arbeitgebers dar. Laut Reisegebührenvorschrift betragen die neuen Euro-Kilometergelder:
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