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Valorisierung der Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen
Mai 2002
Kategorien:
Klienten-Info
Die monatlichen
Regelbedarfsätze
betragen:
2002
2001
2000
EUR
öS
öS
bei einem Alter
von 0-3 Jahren
152,-
2.030,-
2.000,-
bis 6 Jahren
194,-
2.590,-
2.550,-
bis 10 Jahren
250,-
3.330,-
3.270,-
bis 15 Jahren
288,-
3.830,-
3.760,-
bis 19 Jahren
338,-
4.510,-
4.430,-
bis 28 Jahren
426,-
5.680,-
5.580,-
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in Rz. 795 ff. der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen.
Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.
Liegt weder eine behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung noch ein schriftlicher Vertrag vor, bedarf es der Vorlage einer
Bestätigung
der
empfangsberechtigten Person
, aus der das Ausmaß des
vereinbarten
Unterhalts und das Ausmaß des
tatsächlich bezahlten Unterhalts
hervorgeht. In all diesen Fällen steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann für jeden Kalendermonat zu, wenn
- der
vereinbarten
Unterhaltsverpflichtung in
vollem Ausmaß
nachgekommen wurde und
- die von den Gerichten angewendeten
Regelbedarfsätze nicht unterschritten
wurden.
Bild: © Superingo - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Zahlenschmiede Bilanzbuchhaltung GmbH | Klienten-Info
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