Anstelle von vier Stufen sind nunmehr sieben Tarifstufen vorgesehen, wobei weiterhin die ersten 11.000 € steuerfrei bleiben. Der neue Höchstsatz von 55% wird für die Jahre 2016 bis 2020 (auf fünf Jahre befristete Maßnahme) eingeführt und betrifft die Einkommensteile über 1,0 Mio. €. Die Tarifreform sorgt für jährliche Steuerentlastungen zwischen rund 500 € (bei einem Monatseinkommen von 1.500 € brutto) und etwas über 2.000 € (bei einem Monatseinkommen von 10.000 € brutto).
Im Detail sieht das neue Tarifmodell wie folgt aus:
Neu
Alt
Stufe bis €
Steuersatz
11.000
0%
18.000
25%
25.000
36,50%
31.000
35%
60.000
43,21%
42%
darüber
50%
90.000
48%
1.000.000
55%
Darüber hinaus kommt es noch zu weiteren Entlastungen bzw. wirtschaftsfördernden Maßnahmen: