Durch die automatische Inflationsanpassung und die weitere gestaffelte Anpassung der für die Anwendung der 1. bis 4. Tarifstufe maßgebenden Grenzbeträge zur Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ergeben sich nachfolgende Werte in der Einkommensteuer ab 2024.
Einkommen (in €)
Grenzsteuersatz
Über
Bis
0
12.816
0 %
20.818
20 %
34.513
30 %
66.612
40 %
99.266
48 %
1.000.000
50 %
55 %
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