:: Meldevorschriften neu ab 1. Jänner 2008
Die Anmeldung von Dienstnehmern (auch von fallweise beschäftigten) kann entweder im elektronischen Wege, telefonisch oder mittels Telefax in folgenden Schritten erfolgen:
:: Beitragsbefreiungen bei Au-pair-Kräften
Sind die Voraussetzung für diese Tätigkeit gegeben, besteht Beitragsfreiheit für die volle freie Station samt Verpflegung, die vom Dienstgeber geleisteten Beiträge für eine private Krankenversicherung sowie die übernommen Kosten für die Teilnahme an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen. Bleibt der Bruttolohn unter der Geringfügigkeitsgrenze (2007: € 341,16; 2008 voraussichtlich: € 349,01), was in der Regel der Fall sein wird, sind lediglich die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in der Höhe von 1,4% des Entgeltes zu bezahlen. Als Au-pair-Kräfte sind Personen definiert, die mindestens 18 und höchstens 28 Jahre alt und keine österreichischen Staatsbürger sind, in Österreich höchstens 12 Monate eine Beschäftigung im Haushalt einer Gastfamilie - in deren Hausgemeinschaft sie aufgenommen sind - ausüben und deren Kinder betreuen neben dem Bestreben der Vervollkommnung der Kenntnisse der deutschen Sprache und dem Kennenlernen der österreichischen Kultur. Die Aufnahme der Tätigkeit ist von der Gastfamilie 2 Wochen vor dem Beginn derselben dem AMS anzuzeigen, welches eine Anzeigebestätigung ausstellt.
:: Mitversicherung einer in Hausgemeinschaft lebenden Person
Eine nicht verwandte in Hausgemeinschaft lebende Person kann dann mitversichert sein, wenn sie mindestens 10 Monate unentgeltlich den Haushalt geführt hat. Dabei soll es auch bleiben, wenn sie infolge Krankheit etc. nicht mehr in der Lage sein sollte die Haushaltsführung, Kindererziehung oder Pflege des Versicherten zu übernehmen.
:: Verbesserungen im Pensionsrecht
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