Close
HOME
ÜBER UNS
LEISTUNGEN
SERVICE
Checklisten
Links
Steuerrechner
Newsletter
Erinnerungsservice
NEWS
Klienten-Info
Management-Info
Ärzte-Info
Gastronomie-Info
Vermieter-Info
Landwirte-Info
KONTAKT
"Gemeinsam Chancen
erkennen und nützen!"
HOME
ÜBER UNS
LEISTUNGEN
SERVICE
Checklisten
Links
Steuerrechner
Newsletter
Erinnerungsservice
NEWS
Klienten-Info
Management-Info
Ärzte-Info
Gastronomie-Info
Vermieter-Info
Landwirte-Info
KONTAKT
"Gemeinsam Chancen
erkennen und nützen!"
/ Artikel zum Thema: Steuernachzahlung
Aktuell
Archiv
Suche
zurück
Druck - Ansicht
Artikel empfehlen
Zinsenfreier Zeitraum für die Anspruchszinsen betreffend Steuernachzahlungen infolge Bagatellgrenze
Oktober 2001
Kategorien:
Klienten-Info
Die Bagatellgrenze von EUR 50, (ATS 688,02) für die Belastung mit Anspruchszinsen bewirkt, dass eine Nachforderung nicht in jedem Fall die Zinsenpflicht auslöst. Erst wenn die Bagatellgrenze überschritten ist, kommt es in voller Höhe zur Zinsenvorschreibung. Zinsenfuchser können mittels einer Formel den zinsenfreien Zeitraum berechnen und zur Vermeidung von Anspruchszinsen termingerecht eine Anzahlung mit Verrechnungsweisung vor Bescheiderteilung leisten. Je niedriger die erwartete Nachzahlung ist, umso länger ist naturgemäß der zinsenfreie Zeitraum.
Die Formel für Euro-Beträge lautet:
(49,99 x 365)/(0,0525 x erwartete Nachforderung in EUR) = Zinsenfreie Tage
In dieser
Formel
ist die im einleitenden Artikel angeführte Zinsensenkung ab 18. September 2001 berücksichtigt.
Folgende
Kriterien
sind allerdings zu beachten:
Der Zinssatz kann sich ändern, da er vom Basiszinssatz abhängig ist. Eine Zinssatzminderung verlängert, eine erhöhung verkürzt naturgemäß den zinsenfreien Zeitraum.
Sollte vor Ablauf des errechneten Zeitraumes noch kein Steuerbescheid ergangen sein, müßte die erwartete Nachforderung spätestens am Tag des Ablaufes des Zeitraumes am Konto des Finanzamtes eingelangt sein.
Der errechnete zinsenfreie Zeitraum verkürzt sich, wenn die Nachforderung laut Bescheid höher ist als der für die Berechnung herangezogene Betrag.
Der gesetzliche Zinsenberechnungszeitraum für Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheide 2000 umfasst die Periode vom 1. Oktober 2001 bis zur Zustellung des Bescheides, maximal 42 Monate. Die Zinsenberechnung erfolgt tageweise (ab den Steuerbescheiden 2001 beginnt die
Verzinsung bereits ab 1. Juli des Folgejahres).
Da der Zeitraum zwischen Bescheiddatum und Zustellung ungewiss ist, behilft sich der Fiskus mit folgender Schätzung für das
Zustellungsdatum
:
für Anspruchszinsen 1 Tag nach Bescheiddatum
für Gutschriftszinsen 5 Tage nach Bescheiddatum
Beispiele für Steuerbescheide 2000 mit 5,25% Zinsen
zu erwartende Steuernachforderung
Zinsenfreie
Tage
Gutschrift auf Kto
Finanzamt
Zinsen unter
EUR 50,
EUR 3.633,64 (ATS 50.000)
95*)
03.01.2002
49,65**)
EUR 2.180,19 (ATS 30.000)
159
22.03.2002
49,38
EUR 14.534,57 (ATS 200.000)
23
23.10.2001
48,08
*) Berechnung:
(49,99*365)/(0,0525 x 3.633,64) = 95,65 rd. 95 Tage zinsenfrei
**) Probe für Zinsenberechnung:
(3.633,64 x 0,0525 x 95)/365 = 49,65 Zinsen
Es versteht sich von selbst, den Spielraum für die Zinsenfreiheit nicht bis zum letztmöglichen Tag auszuschöpfen, da sonst die Gefahr besteht, mit den vollen Zinsen belastet zu werden, wenn auch nur 1 Tag dieses Zeitraumes überschritten ist. Eine Respirofrist ist nicht vorgesehen. Ändert sich der Zinssatz, ist die Berechnung nachzubessern. Das Risiko der Erhöhung des Nachforderungsbetrages ist allerdings kaum zu vermeiden.
Bild: © Henry Schmitt - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Zahlenschmiede Bilanzbuchhaltung GmbH | Klienten-Info
zurück
Druck - Ansicht
Artikel empfehlen
HOME
ÜBER UNS
LEISTUNGEN
SERVICE
Checklisten
Links
Steuerrechner
Newsletter
Erinnerungsservice
NEWS
Klienten-Info
Management-Info
Ärzte-Info
Gastronomie-Info
Vermieter-Info
Landwirte-Info
KONTAKT
Einwilligungspräferenzen
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Preferences
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistics
Statistics
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Marketing
Marketing
The technical storage or access is required to create user profiles to send advertising, or to track the user on a website or across several websites for similar marketing purposes.
Manage options
Manage services
Manage {vendor_count} vendors
Read more about these purposes
Akzeptieren
Ablehnen
Einstellungen anzeigen
Einstellungen speichern
Einstellungen anzeigen
{title}
{title}
{title}
Cookie-Einwilligung verwalten
×