Mit der Senkung des Körperschaftsteuertarifes für Kapitalgesellschaften von bisher 34 % auf 25 % ab 2005 ist die Diskussion um die richtige Rechtsformwahl entbrannt. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen die wesentlichsten Merkmale von Personengesellschaften und Einzelunternehmen vorstellen. In der nächsten Ausgabe erhalten Sie einen groben Überblick betreffend die juristischen Personen. Auf die Darstellung der Rechtsformen der stillen Gesellschaft und der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GnbR) wurde aufgrund der fehlenden Praxisrelevanz nicht eingegangen.
Mit der Darstellung über die wichtigsten Rechtsformen möchten wir Ihnen als Unternehmer für den Fall der Unternehmensgründung oder -umgründung ein Instrumentarium in die Hand geben, um die Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zu erleichtern. Darüber hinaus empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater, da er als Fachmann beurteilen kann, welche Variante in Ihrem Fall die beste aus steuerrechtlicher Sicht unter Beachtung der zivilrechtlichen Problematik ist. Die steuerlichen Angaben des nachstehenden Artikels betreffen nur Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit betrieblichen Einkünften, nicht jedoch bspw. Gesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (sog. Miteigentümergesellschaften).
(Abkürzungen: OHG = Offene Handelsgesellschaft; KG = Kommanditgesellschaft; OEG = Offene Erwerbsgesellschaft; KEG = Kommanditerwerbsgesellschaft)
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